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Montag, 19. Oktober 2015

Dynamo und Batterielampen - eine sinnvolle Kombination

Dynamo und Batterielampen - eine sinnvolle Kombination


Batterielampen sind vom Gesetzgeber für alle Fahrradtypen zugelassen. Damit erhöht sich die Sicherheit. Wer bislang Batterieleuchten mit sich führte und nach einem Defekt der Dynamobeleuchtung einsetzte, sorgte verantwortungsbewusst für Sicherheit und riskierte dennoch ein Bußgeld. In vielen Fällen verzichtete die Polizei auf ein solches, wenn glaubhaft war, dass die Ersatzleuchten aufgrund eines Defektes der vorgeschriebenen Dynamoanlage zum Einsatz gekommen waren. Darauf verlassen konnten Fahrradfahrer sich aber nur in wenigen Städten wie Münster, wo die Polizeiführung eine entsprechende Anordnung ausdrücklich erlassen hatte. Eine solche war rechtlich möglich, denn bei Ordnungswidrigkeiten besteht anders als bei Straftaten kein Verfolgungszwang. Dank der Gesetzesänderung sind Batterielichter nicht nur als Ersatzleuchten, sondern auch als alleinige Fahrradbeleuchtung an allen Fahrrädern möglich. Das galt zuvor nur für Rennräder. Dennoch bleibt es bei Alltagsrädern sinnvoll, die Dynamobeleuchtung zu verwenden und die Batterielampen als Ersatzleuchten mit sich zu führen.