Montag, 19. Oktober 2015

Dynamo und Batterielampen - eine sinnvolle Kombination

Dynamo und Batterielampen - eine sinnvolle Kombination


Batterielampen sind vom Gesetzgeber für alle Fahrradtypen zugelassen. Damit erhöht sich die Sicherheit. Wer bislang Batterieleuchten mit sich führte und nach einem Defekt der Dynamobeleuchtung einsetzte, sorgte verantwortungsbewusst für Sicherheit und riskierte dennoch ein Bußgeld. In vielen Fällen verzichtete die Polizei auf ein solches, wenn glaubhaft war, dass die Ersatzleuchten aufgrund eines Defektes der vorgeschriebenen Dynamoanlage zum Einsatz gekommen waren. Darauf verlassen konnten Fahrradfahrer sich aber nur in wenigen Städten wie Münster, wo die Polizeiführung eine entsprechende Anordnung ausdrücklich erlassen hatte. Eine solche war rechtlich möglich, denn bei Ordnungswidrigkeiten besteht anders als bei Straftaten kein Verfolgungszwang. Dank der Gesetzesänderung sind Batterielichter nicht nur als Ersatzleuchten, sondern auch als alleinige Fahrradbeleuchtung an allen Fahrrädern möglich. Das galt zuvor nur für Rennräder. Dennoch bleibt es bei Alltagsrädern sinnvoll, die Dynamobeleuchtung zu verwenden und die Batterielampen als Ersatzleuchten mit sich zu führen.

Die Vorteile der Dynamo-Beleuchtung und der Batterielampen



Der Dynamo stellt die umweltfreundlichste Art der Lichterzeugung dar. Er benötigt keine Batterien. In einer Zeit, in der Dynamo-Taschenlampen und selbst Dynamo-Radios immer beliebter werden, ist es seltsam, ausgerechnet beim Fahrrad auf die bewährte Technik zu verzichten. Dass der Dynamobetrieb das Treten erschwert, trifft auf moderne Fahrraddynamos nicht zu. Zudem kostet der Einsatz des Dynomlichts dem Fahrradfahrer kein Geld, denn er muss weder Batterien kaufen noch einen Akku aufladen. Diese funktionieren auch bei Schnee und Eis, während herkömmliche Reifendynamos häufig bereits bei stärkeren Regenfällen ausfallen und den Einsatz der Batterielichter erforderlich machen. Jede Beleuchtungsanlage an Fahrrädern ist notwendigerweise mit dem Einsatz von Kabeln verbunden, die leicht reißen können. In diesem Fall ist eine Reparatur zwar möglich, aber während der Nachtfahrt nicht gerade angenehm. Zudem ist in manchen Fällen Isolierband für die Wiederherstellung einer funktionierenden Kabelverbindung erforderlich, das die meisten Fahrradfahrer unterwegs nicht mit sich führen. Auch bei funktionierendem Dynamolicht ist die Befestigung zumindest der vorderen Batterielampe am Fahrrad sinnvoll. Diese Maßnahme ermöglicht ihr Einschalten beim Warten an einer roten Ampel oder an einer Straßenkreuzung. Während die Standlichtfunktion beim Rücklicht inzwischen zum Standard gehört, sind nur wenige Vorderradlampe mit dieser ausgerüstet. Wenn Radfahrer bei einem verkehrsbedingten Stopp die vordere Batterielampe einschalten, bleiben sie auch von vorne für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar. Einen weiteren Vorteil bietet das Batterielicht, wenn die Straßenkarte oder ein Wegweiser in der Dunkelheit nicht lesbar ist. In diesem Fall lässt sich die Batterieleuchte als Taschenlampe einsetzen. 

Batterielampen beim Parken der Räder an Fahrradständern abnehmen



Fahrradständer bieten ideale Abstellmöglichkeiten für das sichere Parken der Fahrräder. Sie schützen vor der Beschädigung der Reifen und in Verbindung mit einem guten Schloss vor dem Diebstahl des Fahrrades. Batterielampen gehören zu den am häufigsten gestohlenen Teilen eines Fahrrades. Sie lassen sich leicht abnehmen und können von einem Dieb nicht nur am eigenen Rad, sondern auch als Taschenlampe verwendet werden. Für den Fahrradfahrer sollte es selbstverständlich sein, seine Batterieleuchten vom Rad zu entfernen, sobald er einen Fahrradständer benutzt. Innerhalb kurzer Zeit ist dieser Schritt ebenso selbstverständlich geworden wie das Anschließen des Rades an die moderne Abstellanlage. Wer ausschließlich Batterielampen verwendet, führt bei längeren Radtouren am besten einen zweiten Satz mit sich, damit immer genügend helle Fahrradlampen vorhanden sind.

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