Montag, 14. September 2015

Fahrradständer in Deutschland - Planung und Gestaltung von Fahrradabstellanlagen

Fahrradständer in Deutschland - Planung und Gestaltung von Fahrradabstellanlagen

Der Stellenwert des Fahrrads in Deutschland


Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub – kurz ADFC – hat im vergangenen Jahr über 2000 Bürger nach Ihrem Radfahrverhalten gefragt. Das Ergebnis wurde im Fahrrad-Monitor Deutschland festgehalten. Demnach wird das Fahrrad immer wichtiger: In jedem Haushalt sind statistisch gesehen ca. 2,5 Fahrräder vorhanden. Und: Das Rad ist immerhin schon auf dem dritten Platz im Kampf um das beliebteste Verkehrsmittel geklettert. Dabei ist auffällig, dass sich das Fahrrad in Großstädten großer Beliebtheit erfreut, auf dem Land ist das noch nicht ganz so.

Der Fahrrad-Monitor macht aber auch deutlich, dass es noch eindeutige Defizite bei der Gestaltung der deutschen Fahrradlandschaft gibt. So bemängeln die befragten Personen die Gefährlichkeit der Großstadt, in der sehr viele Autos fahren, es aber im Gegenzug nur unzureichend viele und dazu noch schlecht ausgeleuchtete Radwege gibt. Ebenso prägen wenige Fahrradabstellplätze das Bild der Stadt.

In Zusammenarbeit mit einem renommierten Institut hat der ADFC diese Studie durchgeführt und damit zum zweiten Mal in Folge einen Überblick über die Radfahrgesellschaft gegeben.

Der ADFC ist die Interessenvertretung der deutschen Radfahrer. Er wurde 1979 in Bremen gegründet und fungiert seitdem als anerkannter Verkehrsclub. Seine Aufgaben lassen sich nur schwer einzeln darstellen, da sich diese von verkehrspolitischen Belangen über Umweltschutz bis hin zu gesundheitlichen Themen differenzieren.


Überblick über die technische Richtlinie TR 6102 des ADFC


 Die Technische Richtlinie 6102 des ADFC bietet beim Kauf von Fahrradparkern aufgrund Ihrer hohen Anforderungen eine nützliche und zuverlässige Orientierungshilfe für Verbraucher. Jene Fahrradabstellanalage, die eine Zertifizierung erhält, kann von allen Radfahrern als besonders sicher und technisch hochwertig angesehen werden. Diese Fahrradparker haben eine spezielle Prüfung durchlaufen und gelten als besonders empfehlenswert.

Grundsätzlich differenziert man bei Fahrradparker in vier Kategorien:


·         Offene Fahrradparker, bei denen die Fahrräder nur kurzzeitig abgestellt werden, wie zum Beispiel zum Einkaufen
·         Offene Fahrradparker, bei den die Räder länger und unbewacht abgestellt werden, wie zum Beispiel an Bahnhöfen oder auf Firmengeländen
·         Abstellanlagen, für das Abstellen von Reiserädern konstruiert wurden
·         Geschlossene Abstellsysteme, die aufgrund des sehr langen Abstellzeitraums von Räder spezielle Anforderungen, wie zum Beispiel den Diebstahlschutz, erfüllen müssen

Die Fahrradparker, die eine Zertifizierung durch den ADFC erhalten haben, wurden insbesondere auf Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit geprüft. Grundlegende Standards im Prüfungsprozess erfordern dies. Die Prüfung wird von Sachverständigen des ADFC oder anderen durch den ADFC autorisierten Personen auf Anfrage des Herstellers vorgenommen. Sie beobachten und bewerten die Handlungen der Testpersonen nach speziellen Kriterien und geben am Ende ihr Urteil ab. Jeder der Testradfahrer erprobt bei mehreren Parkvorgängen die Handhabung des jeweiligen Fahrradparkers, den der Hersteller als Prüfmuster zur Verfügung stellen muss. Zudem beurteilen weitere Probanden – diese sollen möglichst keine professionellen Radfahrer sein – weitere fahrradspezifische Kriterien, wie zum Beispiel eine im besten Fall verständlich und unkompliziert geschriebene Gebrauchsanleitung oder den Schutz vor Vandalismus, der Abstellanlage.

In der Technischen Richtlinie 6102 werden konkrete Anforderungen an eine Fahrradabstellanlage niedergeschrieben, die dann in der Prüfung ausführlich getestet werden:


 ·         Aufstellanleitung
Bevor der Fahrradparker überhaupt benutzt werden kann, muss sichergestellt werden, dass er sicher aufgebaut ist. Die Aufbauanleitung muss entsprechen klar und leicht verständlich formuliert sein.
 ·         Seitenfreiheit und Zugänglichkeit
Die Radfahrer müssen ihr Rad einfach ein- und ausparken können, es muss genügend Platz zum Beladen des Korbes und Anschließen des Schlosses sein sowie eine mögliche Beschädigung des Nachbarrades ausgeschlossen sein – erst dann wird geprüft, ob die Mindestabstände zwischen den einzelnen abgestellte Fahrrädern eingehalten wurden.

 Der ADFC hat dafür folgende Grundsätze formuliert:


-          Der Mindestabstand beträgt 700mm. Eine abwechselnde Hoch-Tiefstellung der Vorderräder ist nicht zulässig.

-          Der Mindestabstand beträgt 500mm. Eine abwechselnde Hoch-Tiefstellung der Vorderräder ist zulässig. Die Höhendifferenz beträgt mindestens 200mm.

-          Der Mindestabstand beträgt 1000mm. Packtaschen im Vorderrad- und Hinterradbereich müssen frei zugänglich sein.

-          Die lichte Breite einer Fahrradbox in dem Bereich, der vom Lenker passiert wird, muss mindestens 750mm betragen, um auch Fahrräder mit Rückspiegel aufnehmen zu können.

(Quelle: ADFC. (16. Oktober 2012). ADFC-empfohlene Abstellanlagen. Von www.adfc.de : http://www.adfc.de/files/2/110/111/TR6102_09-08_Empfehlenswerte_Fahrrad-Abstellanlagen.pdf abgerufen)

 ·         Wartung
Sollte an der Abstellanlage mal etwas kaputt gehen, so fordert der ADFC, müssen Ersatzteile einfach und schnell lieferbar sein.
 ·         Sicherheit des leeren Fahrradparkers
Die Fahrradabstellanlage muss unter anderem so gestaltet sein, so dass eine Gefahr des Übersehens oder Verletzens und des darüber Fallens durch Passanten oder andere Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden kann.
 ·         Festigkeit, Widerstand gegen mutwillige Beschädigung
Der Fahrradparker muss der üblichen Nutzung durch Radfahrer Stand halten und gegen Vandalismus geschützt werden. Das testet der ADFC in einer speziellen Prüfung.

Nachdem festgestellt wurde, dass der Fahrradparker diese Anforderung erfüllt, ist nun die Benutzbarkeit entscheidend. Auch dafür erwartet der ADF konkrete Maßstäbe: 


·         Leichtigkeit beim Ein- und Ausparken
Das Abstellen des Rades sowie das das Herausnehmen muss leicht, ohne großen Zeitaufwand und ebenso ohne Beschädigungen anderen Rädern zu hinterlassen, geschehen.

 ·         Stabilität und Standfestigkeit der geparkten Fahrräder
Hierbei ist ein fester Halt das wichtigste. Ein Fahrrad, das nicht gesichert ist, darf nicht von allein aus dem Fahrradparker rollen. Ebenso wenig darf der Lenker nicht einfach umschlagen und so das Rad eventuell zum Fall bringen. Das abgestellte Rad darf weiterhin nicht durch externe Einflüsse, wie zum Beispiel durch Windböen oder beim Beladen, beschädigt werden. Ein möglicherweise auftretender Domino-Effekt, bei dem die nebeneinander stehenden Fahrräder nach einander umfallen, muss durch die Abstellanlage genauso verhindert werden.

·         Schutz des Fahrrades
Grundsätzlich fordert der ADFC, dass der Fahrradparker so konzipiert sein muss, so dass alle auftretenden Schäden vermieden werden. Darunter fallen u. a. Beschädigungen an den Felgen, Lackschäden oder das Verkanten von einzelnen Fahrradteilen.

 ·         Diebstahlschutz
Das Fahrrad muss an dem Fahrradparker so angeschlossen werden, so dass zum Beispiel Rahmen und Vorder- oder Hinterrad gleichzeitig gegen einen möglichen Diebstahl gesichert sind.
  

Technische Kriterien für die Planung von Fahrradabstellsystemen


 Die bereits ausführlich dargestellte Technische Richtlinie des ADFC gibt Verbrauchern einen Überblick, nach welchen Kriterien sie beim Kauf eines Fahrradständers Ausschau halten müssen. Gleichzeitig gibt Deutschlands größter Fahrradclub den Herstellern damit auch Vorgaben, nach denen diese Fahrradparker konzipieren und herstellen sollen. Neben den Richtlinien, die die Planung des Fahrradständers an sich betreffen, werden vom ADFC weiterführende wichtige Maßnahmen formuliert, die unter anderem die Aufstellung und Ausrichtung mehrerer Abstellanlagen betreffen. Dazu gehört auch, dass die Belange der Menschen, insbesondere auch die von Menschen mit Behinderung und von Kindern, berücksichtig werden.

Laut Fahrrad-Monitor 2011 sind für 71 Prozent der Befragten die Abstellmöglichkeiten am Arbeitsplatz ein entscheidender Anreiz mit dem Rad zur Arbeit zu fahren. Aber nicht überall wird der Abstellplatz für Fahrräder optimal genutzt. Dabei können Unternehmen, Bildungseinrichtungen usw. individuelle, moderne und zudem auch an den technischen Ansprüchen ausgerichtete Lösungen finden. Da es sich bei solch großen Einrichtungen meist um Massenabstellplätze von Fahrrädern handelt, müssen auch hier gewisse Standards eingehalten werden. Der ADFC gibt hier die bereits genannten Mindestabstände zwischen den einzelnen Fahrrädern an. Grundsätzlich müssen bei ebenerdiger Aufstellung 700 mm und bei einer höhenversetzten Einstellung 500 mm Abstand eingehalten werden. Eine Unterschreitung dieser Abstände würde zur Folge ziehen, dass nur jeder zweite Einstellplatz genutzt werden kann. Da dies aber nicht im Sinne einer optimalen und effizienten Auslastung ist, sollten die Mindestabstände eingehalten werden.

Der ADFC gibt ergänzend auch Empfehlungen zu möglichen Aufstellanleitungen und unterscheidet dabei zwischen den Möglichkeiten „einseitig E“, „doppelseitig D“, „nur tief“ und „hoch/tief-Stellung“. Unter „einseitig E“ ist eine Fahrrad-Abstellmöglichkeit gemeint, bei der eine sich aus der Fahrradlänge von 190 cm ergebende Stellplatztiefe einzuplanen ist. Bei der Gegenüberaufstellung „doppelseitig D“ wird davon ausgegangen, dass die Vorderräder zu 100 Prozent überlappend aufgestellt sind, aufgrund dessen 70 cm Platz eingespart wird. Die daraus resultierende Stellplatztiefe beträgt dann 150 cm. Für die “nur tief“-Aufstellung empfiehlt der ADFC eine Stellplatzbreite von 70 cm. Diese Größe ergibt sich aus der Lenkerbreite. Wenn nur jedes zweite Fahrrad mit dem Vorderrad in eine höher gehaltene Stellung bringt, eignet sich die „hoch/tief-Stellung“. Diese erlaubt, dass jedes zweite Vorderrad um 25 cm höher aufgestellt wird und bringt damit zugleich eine Platzersparnis von 30 Prozent mit sich.
 

Anforderungen an Gestaltung und Lokalität von Fahrradabstellsystemen


Neben den technischen, auch vom ADFC formulierten Kriterien sind für eine optimale Planung von Abstellanlagen auch jene Maßnahmen von Bedeutung, die das gestalterische Umfeld und die Lokalität der Abstellanlage betreffen.

Bevor überhaupt eine Abstellanlage errichtet werden soll, muss zuerst eine Bedarfsprüfung durchgeführt werden. Eine konkrete Analyse der tatsächlichen Notwendigkeit für die Konzeption eines Raumes für eine durchaus größere Abstellanlage ist ein integraler Bestandteil der Vorüberlegungen. Die Erarbeitung einer ausführlichen Planung erfordert im ersten Schritt die Klärung des Bedarfs an Fahrradstellplätzen und – damit zusammenhängend – des Standortes: Je mehr Bedarf, desto größer muss der Standort sein. Bei der Ausarbeitung sollten daher Fragen nicht nur nach dem „wo?“, sondern auch nach der Parkdauer und der Tageszeit, an dem die meisten Räder abgestellt werden, gestellt werden. Gemessen an der Parkzeit, lassen sich demnach Typen charakterisieren: An Bildungseinrichtungen, Unternehmen oder auch an Bahnhöfen muss mit einer größeren Menge an dauerhaften Fahrradparkern gerechnet werden (Langzeitparker), wohingegen an Geschäften eher eine kurze Verweildauer einzuplanen ist. Kurzzeitparker haben im Gegensatz zu länger abgestellten Fahrrädern weniger Ansprüche an eine Abstellanlage.

Langzeitparker haben tendenziell höhere Forderungen an den Diebstahlschutz oder Vorrichtungen, die vor Wettereinflüssen bewahren. Damit erwarten vor allem Kurzzeitparker eine geringe Entfernung zwischen dem Abstellplatz und ihrem Zielort. Grundsätzlich sollte aber bei der Planung einer solchen Anlage darauf geachtet werden, dass die beiden Orte nicht allzu weit auseinandergelegen sind. 

Ebenso ist die Nähe zu möglichen anderen Verkehrsanbindungen entscheidend, so zum Beispiel ist an Bahnhöfen eine kurze Anbindung zum Zugverkehr ein wichtiger Faktor. Gerade an solchen Orten, aber auch an Schulen oder Unternehmen, bedarf es einer eigens ausgerichteten und kalkulierten Erarbeitung der Abstellanlage, bei der verschiedene Besonderheiten beachtet werden müssen: Sie muss auf die Richtung, aus denen die Radfahrer kommen, ausgelegt sein. Weiterhin müssen die Platzverhältnisse berücksichtigen werden, denn ein gerader Boden, auf dem die Räder in dem Fahrradständer nicht wegrollen – das schreibt der ADFC in seiner Technischen Richtlinie vor – hat hohe Priorität.

Ein ebenso wichtiger Aspekt ist die Möglichkeit der sozialen Kontrolle durch andere, zufällig vorbeilaufende Passanten oder auch Mitarbeiter des Unternehmens etc., wie der Hausmeister. Durch diese gute Einsehbarkeit seitens der Öffentlichkeit, kann einen entscheidenden Beitrag zum Diebstahlschutz beitragen. Schon allein die Tatsache, dass es mögliche Zeugen für einen Diebstahl geben könnte, schreckt Diebe ab. Die Abstellanlage muss neben den bereits genannten Kriterien, ebenso gut beleuchtet sein. Sollte dies nicht der Fall sein, können sich die Radfahrer verletzen oder aufgrund der Dunkelheit und des Nichts Sehens Schäden am Fahrrad entstehen. Außerdem ist die Dunkelheit eine Einladung für Diebe.
 Nachdem die weiter oben angesprochene, in viele Schritte unterteilte Bedarfsanalyse durchgeführt wurde und man nun die notwendigen Faktoren ermittelt hat, kann darüber diskutiert werden, welches Stellkonzept zur Anwendung kommen soll. Der ADFC unterscheidet generell zwischen zentralen und dezentralen Abstellanlagen. Erstere sind dort anzutreffen, wo es eine große Anzahl an Langzeitparkern gibt. Entsprechend müssen dort die bereits weiter oben beschriebenen Anforderungen seitens des Betriebes, der Bildungseinrichtung oder auch des Hauseigentümers erfüllt sein. Dezentrale Anlagen werden vorrangig in Einkaufsstraßen oder direkt vor Läden gebraucht. Die hier parkenden Kurzzeitparker haben zwar weniger Ansprüche, aber die Sicherheit muss trotzdem gewährleistet sein.

Wie bereits mehrmals in diesem Leitfaden erwähnt wurde, gibt es sehr viele verschiedene Orte, an denen Fahrräder abgestellt werden. Im nun Folgenden sollen auf die wichtigsten detaillierter eingegangen werden.

Wohnort

 Eine zentrale Abstellanlagen bei kleinen Wohngegenden und eine große dezentral organisierte Anlage bei großräumigen Wohnhöfen werden auch vom ADFC empfohlen. Grundsätzlich muss bei der Planung beachtet, werden das der Schwerpunkt auf dem Schutz vor Diebstahl und Witterungseinflüssen liegt. Da die Fahrräder hier teilweise sehr lange abgestellt werden, muss das Abstellsystem abschließbar sein und nahe dem Wohnort aufgestellt sein.

Arbeitsplatz

 Wie im Fahrrad-Monitor Deutschland 2011 bereits belegt, ist das Vorhandensein einer überdachten und diebstahlgeschützten Abstellmöglichkeit für Fahrräder für den Mitarbeiter ein Anreiz, auch tatsächlich mit dem Rad zur Arbeit zu fahren. Auch hier greifen teilweise dieselben Anforderungen wie bei Wohnanlagen, da die Fahrräder ebenfalls langfristig abgestellt werden.

Orte mit einem großen Besucherandrang

 Fahrradabstellanlagen vor Geschäften etc. müssen für die Kunden sehr schnell und bequem erreichbar sein. So kann und will eine Kunde seinen gerade im Supermarkt getätigten Einkauf nicht allzu weit tragen, ehe er diesen im Korb seines Rades verstauen kann. Außerdem muss hier noch besonders auf die Standfestigkeit des Fahrradständers geachtet werden. Weder beim Beladen des Fahrrades noch beim Ein- oder Ausparken darf das Rad umfallen. Zusätzlich sollte der Ort, an dem der Fahrradparker steht, ein öffentlicher und gut einsehbarer Platz sein, damit Dieben gar nicht erst die Möglichkeit gegeben wird, en Fahrrad zu stehlen.
 Unter diese Kategorie fallen auch Massenereignisse, wie zum Beispiel Sport- oder Freizeitveranstaltungen, aber auch Konzerte. Hierbei gilt ein erhöhtes Maß an Sicherheit einzuhalten, denn an solchen Orten treffen viele Menschen aufeinander. Dezentral organisierte Fahrradabstellanlagen, die nah am Eingang und auf sicherem Wege erreichbar sind, eigenen sich in solchen Fällen am besten. Die Bemessung der Gesamtanzahl an Rädern und deren individueller Platzbedarf muss großzügig konzipiert werden, damit es bei unzureichendem Platz nicht willkürlichem Abstellen kommt und Wege dadurch versperrt werden.

Bildungseinrichtungen

 Für Schüler stellt das Fahrrad eine schnelle Methode dar, um zügig und ohne große Umschweife in die Schule zu kommen. Doch gerade bei Schulkindern muss man besonders auf Sicherheit achten. Auch an Universitäten kann man mancherorts wahllos abgestellte Räder sehen. Bei solchen Einrichtungen sollte man daher für ein einfaches und organisiertes Parken sorgen. Einfache und sichere Zufahrten zu den zentrale oder – bei sehr großen Anlagen mit einem beträchtlichen Bedarf an Parkplätzen – dezentral organisierten Abstellanlagen sind daher ein Muss. Weiterhin sollten die Wege gut ausgeleuchtet sein.

Stationen des öffentlichen Personennahverkehrs

 Für viele Pendler ist das Fahrrad die perfekte Ergänzung zum Zug oder zur S-Bahn. Um ein sicheres Gelangen der Radler zu den Bahnsteigen zu ermöglichen, muss nicht nur der Weg dorthin entsprechende gestaltet sein, auch muss der Fahrrad-Parkplatz gewissen Standards angepasst werden. Da es sich hier um Langzeitparker handelt, muss die Abstellanlage, gut einsehbar, beleuchtet und wenn möglich überdacht sein. Außerdem ist der Diebstahlschutz enorm wichtig, ebenso wie die kurze Strecke zwischen Abstellplatz und Gleis.

In der hier aufgeführten Tabelle finden Sie Orientierungshilfen für eine optimale Planung des Platzes für Abstellanlagen:


Wohngebäude
Mehrfamilienhäuser
2 – 5 Stellplätze pro Wohnung

Kinder und Jugendheime
0,-5 Stellplätze je Wohnung

Studentenwohnheime
1 Stellplatz pro Bett

Altenwohnheime
0,2 Stellplätze pro Bett
Büro- und Praxisräumlichkeiten
Bürogebäude
1 Stellplätze pro 30 m² Nutzfläche

Läden und Geschäftshäuser
0,5 Stellplätze pro 30 m² Verkaufsfläche

Supermärkte
0,5 Stellplätze pro 30 m² Verkaufsfläche

Handwerks- und Industriebetriebe
1 Stellplatz je 70 m² oder je 3 Beschäftigte
Öffentliche Einrichtungen
Theater, Konzerthallen, Mehrzweckhallen etc.
1 Stellplatz pro 30 m² Verwaltungsfläche oder
1 Stellplatz pro 10 Sitzplätze

Sportplätze / Stadien
1 Stellplatz pro 10 Besucherplätze

Freibäder
1 Stellplatz pro 200 m² Grundstücksfläche

Hallenbäder
1 Stellplatz pro 10 Besucherplätze
Gaststätten
Gaststätten
1 Stellplatz pro 5 Sitzplätze
Krankenanstalten
Krankenhäuser
1 Stellplatz je 30 m² Verwaltungsfläche oder je 20 Betten

Kuranstalten, Altenpflegeheime
1 Stellplatz je 30 m² Verwaltungsfläche oder je 25 Betten
Bildungseinrichtungen
Grundschulen
0,5 Stellplätze pro Schüler

(Fach-)Hochschulen
1 Stellplatz pro 30 m² Verwaltungsfläche

Kindergärten
1 Stellplatz pro 30 m² Verwaltungsfläche 




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