Montag, 7. Dezember 2015

Radfahren im Winter

Radfahren im Winter


Viele sperren ihr Fahrrad im Winter in den Keller ein. Doch aufgrund der milden Temperaturen, die im Winter in unseren Breiten herrschen, ist das nicht nötig. Fahrrad fahren kann man auch im Winter. Doch muss man sich hier schon an bestimmte Verhaltensregeln halten. Das Problem ist sowohl die körperliche Verfassung, die Kleidung, wie auch die Straßenverhältnisse sind im Winter nun einmal anders als im Sommer. Selbst über eine frische Schneedecke kann man mit dem Fahrrad noch ohne Probleme fahren. Wenn es indes gefroren hat und die Nässe auf der Straße hat sich in Eis verwandelt, sollte das Fahrrad doch besser stehen bleiben. Fahrrad fahren im Winter bringt auch etwas für die Gesundheit. Durch die Anstrengung kommt der Kreislauf in Schwung und Stress wird abgebaut. Den Weg ins Fitnessstudio kann man sich eigentlich sparen bzw. diesen auf wenige Male reduzieren, wenn mit dem Fahrrad tatsächlich nicht gefahren werden kann wegen der Straßenverhältnisse.

Fahrrad fahren im Winter macht nicht nur Spaß


Wer bei angemessenen Straßenverhältnissen nicht aufs Fahrrad verzichten möchte, der kann auch weiterhin damit zur Arbeit bzw. in die Schule oder zum Einkaufen fahren. Doch so richtig Spaß macht Fahrrad fahren im Winter natürlich nur dann, wenn man auch die richtige Ausrüstung hat. Winterreifen für Fahrräder gibt es zwar nicht, dafür aber Spikes. Diese Metallstifte geben dem Fahrrad sogar auch auf teils vereisten Flächen bzw. auf festgefahrenem Schnee den nötigen Grip. Wichtig ist, dass er Luftdruck der Reifen bei Spikes aber nicht so hoch ist. Ansonsten greifen sie nicht.


Verhaltensregeln 


Neben der passenden Ausrüstung für den Winter ist es aber wichtig, dass Fahrradfahrer im Winter besonders beachten, dass die Straßenverhältnisse und auch das Verhalten ihres Gefährts im Winter anders ist. So sollte immer genügend Abstand gehalten werden. Denn wie beim Auto ist der Bremsweg beim Fahrrad größer auf glatten und matschigen Straßen als im Sommer auf trockener Fahrbahn. Im Winter muss bedacht werden, dass eine völlig andere Fahrweise in den Kurven durchgeführt werden muss. Man sollte in den Kurven weder treten noch bremsen. Wenn gebremst werden muss, dann frühzeitig und maßvoll. Zudem sollte auch das Tempo reduziert werden. Es muss immer davon ausgegangen werden, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer plötzlich stoppt, weil er ein Hindernis auf seinem Weg sieht bzw. er bemerkt, dass es glatt ist. Gerät man mit dem Fahrrad auf Glatteis, sind heftige Lenkbewegungen zu vermeiden. Am besten sollte man das Fahrrad ohne bremsen ausrollen lassen wenn genügend Platz ist und man dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Städte und Gemeinden sind im Übrigen durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs dazu verpflichtet, "verkehrswichtige" innerörtliche Radwege auch zu räumen und zu streuen. Allerdings legt das Urteil nicht fest, wann dies zu erfolgen hat. Das bedeutet für diejenigen, die früh morgens schon mit dem Fahrrad unterwegs sind, dass sie tatsächlich auf ungeräumte Radwege treffen, da die Streudienste einfach noch nicht dazu gekommen sind. Doch die Radfahrer haben in diesem Fall das Recht auch ausgeschilderte Radwege zu verlassen und auf der Straße zu fahren. Denn sind Radwege nicht geräumt oder gestreut, entfällt die Pflicht der Radfahrer diese zu benutzen. Auch im Winter sollten im Übrigen die Fahrradständer immer von Schnee und Matsch geräumt sein, um so den Fahrradfahrern jederzeit die Gelegenheit zu geben, ihre Fahrräder in den Fahrradparker einstellen zu können.

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